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Voraussetzungen für Interessenten zum Böllerschießen

Wie werde ich Böllerschütze?


Persönliche Voraussetzungen zum Böllerschießen

Mindestalter 21 bzw. in Ausnahmefällen 18 Jahre.
Körperlich und geistig gesund.
Bedürfnisbescheinigung des Vereins
Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Landratsamt
Lehrgang bei einem anerkannten Lehrgangsträger (mit Prüfung)
Beantragung der Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz beim Landratsamt

Voraussetzungen für Vereine

Böllerschützen erhalten grundsätzlich die Erlaubnis nach § 27 SprengG nur zum gemeinsamen Schießen im Namen oder Auftrag eines Vereines. Der Verein muss dazu die Mitgliedschaft des Antragstellers bestätigen. Anderen Personen ist das Böllerschießen grundsätzlich verboten.

Mit welchen Geräten wird geschossen?

Man spricht von Geräten und nicht von Waffen, weil kein „Geschoss durch den Lauf getrieben wird. Deshalb unterliegen die Böller auch nur in einem Punkt dem Waffengesetz, sie müssen in regelmäßigen Abständen (alle 5 Jahre) von den Beschussämtern überprüft und im Fall von Standböllern, Böllerkanonen und Kartuschen auch praktisch beschossen werden. Zum Böllerschießen sind mehrere Böllergeräte zulässig:

Handböller
Schaftböller (auch Prangerstutzen genannt)
Standböller
Kanonen (Vorderlader- oder Kartuschen-Kanonen).


Zubehör zum Böllerschiessen

Es gibt eine bestimmte Grundausstattung, die jeder Böllerschütze haben sollte:
- Böllergerät
- Pulvertasche aus Leder
- Ladestock
- Ladehammer
- Pistonschlüssel
- Gehörschutz (Ohrstöpsel)



Bei Interesse am Böllerschießen bitte bei Herbert Geiger melden, tel 1091 oder 0170/5618722

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